Rechtliche Hürden und Möglichkeiten auf dem Weg zum Medizinstudium

Das Medizinstudium ist für viele Schülerinnen und Schüler ein absoluter Traumstudiengang. Viele scheitern allerdings schon auf der ersten Etappe, der Studienbewerbung. Dabei ist dies normalerweise noch der einfachste Teil des Studiums!

Das Scheitern liegt fast immer daran, dass der Numerus Clausus für ein Medizinstudium, speziell im Fach Humanmedizin auf Grund der hohen Anzahl an Studienbewerbern kaum unter 1,3 liegt. Auch für Tiermedizin oder Zahnmedizin sieht es nicht viel besser aus!

Wer sein Abitur schlechter macht, hat kaum eine Chance, ohne lange Wartezeit mit dem Studium zu beginnen. Aus diesem Grund muss man sich nach sinnvollen Alternativen umschauen.

Neben dem Auslandsstudium oder dem Studium an der privaten Uni Witten-Herdecke kommt insbesondere die Studienplatzklage als juristischer Winkelzug in Betracht. Die Studienplatzklage stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus den 70er Jahren. Hierbei handelt es sich um ein verwaltungsrechtliches Verfahren, mit dessen Hilfe im Idealfall eine Zulassung im begehrten Studienfach erfolgt. Es wird der Uni bzw. Hochschule vorgeworfen, dass sie die vorhandenen Kapazitäten nicht ausgeschöpft hat. Einfach gesagt bedeutet dies, dass die Universitäten nicht alle Studienplätze zur Verfügung gestellt haben, die tatsächlich vorhanden sind. Ist dies tatsächlich der Fall, was in einem komplizierten juristischen Verfahren geprüft wird, werdet ihr als angehende Studenten in eurem Grundrecht aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit) verletzt.

Leider gibt es auch bei der Studienplatzklage keine 100 %ige Sicherheit, dass es mit dem Studienplatz klappt. Gerade Medizin ist auch für die Studienplatzklage ein sehr beliebtes Studienfach, so dass jedes Semester einige Kläger leer ausgehen.

Entgegen einiger Aussagen sollte man die Studienplatzklage nicht auf eigene Faust durchführen, sondern einen spezialisierten Rechtsanwalt auswählen. Dieser kann euch genau sagen, ob und an welchen Hochschulen eine Studienplatzklage Sinn macht. Andernfalls kann man als Laie schnell Fehler bei der Antragsstellung machen und böse Überraschungen bei den Kosten erhalten.

Fazit: Die Studienplatzklage garantiert euch zwar keinen Studienplatz, jedoch besteht bei der richtigen Auswahl der Universitäten eine realistische Chance, ohne langes Warten mit dem Studium zu beginnen.